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15.09.2008

Antrag Einwohnerfragestunde

Stadt Kappeln
Herrn Bürgermeister Feodoria
Herrn Bürgervorsteher Seemann
Rathaus
24376 Kappeln

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der Stadt Kappeln, hier Abschnitt V, §7 Einwohnerfragestunde

Kappeln, 15.09.08

Sehr geehrter Herr Feodoria, sehr geehrter Herr Seemann,
im Namen der Fraktion B90/Die Grünen möchte ich Sie bitten o. a. Antrag in die Tagesordnung der nächsten Stadtvertretersitzung aufzunehmen.
Gemäß §16c, GO, des Landes Schleswig Holstein dürfen Einwohnerinnen und Einwohner, in der Stadtvertretersitzung Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft stellen und Vorschläge oder Anregungen unterbreiten.
Es ist in der Vergangenheit häufig vorgekommen, dass von Seiten der Fragesteller kritisiert wurde, dass Sie auf ihre Fragen, sofern sie in der Sitzung nicht direkt beantwortet werden konnten, keine Antwort erhalten haben.
Weiter ist festzustellen, dass wichtige Fragen und Antworten bisher nicht immer die nötige Beachtung fanden und durch die fehlende Protokollierung die angemessene Verbindlichkeit fehlte.
Die Fraktion von B90/Die Grünen ist der Auffassung, dass die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner durch eine geänderte Regelung zur Einwohnerfragestunde wieder gestärkt wird, woraus sich auch ein höheres Interesse und wertvolle Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung ergeben könnte.

Die Stadtvertretung möge zur Geschäftsordnung, Abschnitt V, §7, folgende Änderung bzw. Ergänzung beschließen:

  1. Fragen zu den Beratungsgegenständen sind auch beim jeweiligen Tagesordnungspunkt zulässig. Sie unterliegen den gleichen Vorgaben wie in der eigentlichen Einwohnerfragestunde. Fragen zu den Beratungspunkten die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, können nicht beim jeweiligen Tagesordnungspunkt gestellt werden.
  2. Die Fragen können gerichtet werden an den Bürgermeister, an eine oder an alle Fraktionen.
  3. Name und Anschrift der/des Fragestellerin/Fragestellers sowie eine sinngemäße Wiedergabe der Frage sind schriftlich festzuhalten. Fragen und Antworten werden im Sitzungsprotokoll festgehalten.
  4. Ist eine Antwort in der Sitzung nicht möglich, erfolgt diese schriftlich innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Fraktionen erhalten eine Kopie der Antwort.
  5. Eine Einwohnerfragestunde in den öffentlichen Ausschusssitzungen gehört zum festen Bestandteil jeder Sitzung. Mit den vorgebrachten Fragen, Anregungen und Vorschlägen ist analog zu den Stadtvertretersitzungen zu verfahren.

  • 8.10.2008 Stadtvertretung:
    Abgelehnt: 2 Ja, 16 Nein, 1 Enthaltung

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STADTRADELN
Kappeln 4.9. bis 24.9.2023
Ergebnisse hier:
stadtradeln.de/kappeln

Radwege Unterschriften

Diese Aktion ist erstmal beendet.
Ca. 550 Unterschriften wurden dem Kreis übergeben.
Danke an alle die mitgemacht haben!
Im Rahmen der Übergabe haben wir die Zusage erhalten, dass der Radweg an der K123 (Kappeln Richtung Kopperby) im Jahr 2024 komplett erneuert wird.


RAD.SH