WAHLEN 2008
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Baugenehmigung für den Verkaufspavillon auf dem alten Brückenkopf war widerrechtlich

Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass der Bau des Harm Pavillons auf dem alten Brückenkopf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht!
Wird im Rathaus noch auf diesen abschließenden Bescheid gewartet, oder warum hat der Bauausschuss und die Stadtvertretung die F + B Planung über den alten Brückenkopf noch nicht zurückgezogen?
Erhoffte sich die Verwaltung oder der ein oder andere Stadtvertreter doch noch ein kleines Hintertürchen, den Pavillon dort bauen zu dürfen?

Mit dem Beschluss des Petitionsausschusses des Schleswig Holsteinischen Landtages ist dieses Hintertürchen jetzt endgültig verriegelt worden. Die Standortgegner können endlich die vorbereiteten Formulare für das Bürgerbegehren gegen den Standort des Pavillons in die Asservatenkammer der Demokratie einlagern.
Dort ist im übrigen noch Platz für die Rücknahme der Stadtvertretung von F und B Plan.

Ernsthaft zu fragen bleibt als fader Beigeschmack, ob bei den größeren Bauvorhaben in Kappeln mit der gleichen Nachlässigkeit in den Vorausplanungen vorgegangen wurde und wird, und ob es weitere Gefälligkeits B-Planänderungen, um einen Stadtvertreter bei der B Planverabschiedung zum Pavillonbau in der Stadtvertretung am 18.4.2007 zu zitieren, gab.

Eines ist durch den Beschluss des Petitionsausschusses vom 13.11.2007 klar geworden:
Nur wer aufmerksam ist und sich mit demokratischen Mitteln für oder gegen etwas einsetzt kann es auch bewegen!

Am Brückenkopf NEIN Ein dickes Danke der Grünen Kappeln an die vielen Unterstützer der Aktion
Pavillon ja, am Brückenkopf NEIN

  Der Bescheid im Wortlaut ...

 
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